Was ist ein Wohnrecht?

Das Wohnrecht ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit und nicht vererbbar oder veräußerlich. Es darf nur persönlich ausgeübt werden und kann auf eine komplette Immobilie oder auch nur bestimmte Zimmer bezogen sein, dies wird notariell beurkundet. Der Begünstigte darf dort unentgeltlich, abgesehen von den Nebenkosten und den gewöhnlichen Ausbesserungen bzw. Instandhaltungen, bis zu seinem Tod leben.