Was ist ein Vorkaufsrecht?

Wenn es einen Vorkaufsberechtigten gibt, hat dieser das Recht das Grundstück von dem Vorkaufsverpflichteten zu erwerben, wenn dieser das Grundstück verkaufen möchte. Es gibt drei Arten von Vorkaufsrecht: dingliches, schuldrechtliches und gesetzliches Vorkaufsrecht.