Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf Übertragung des Eigentums ( § 883 BGB ). Die Auflassungsvormerkung wird im Kaufvertrag vereinbart, weil oftmals noch einige Wochen bzw. Monate vergehen bis die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt.