Was bedeutet Nießbrauch?

Ein Nießbrauch ist nicht veräußerbar oder vererbbar und ein Besitzrecht. Der Nießbrauchnehmer darf sich die Nutzung der Sache zu ziehen, beispielsweise darf er es auch vermieten und muss nicht selbst dort leben.  Der Nießbrauchnehmer ist verpflichtet die bisherige wirtschaftliche Bestimmung der Sache aufrechtzuerhalten und ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Er hat für die gewöhnliche Unterhaltung der Nutzung zu sorgen.