Hier erläutern wir Ihnen Fachbegriffe aus dem Grundbuch und der Verkaufsabwicklung.

 

In der Regel erwirbt oder verkauft man eine Immobilie nicht sehr oft im Leben, da in diesem Zusammenhang sehr viele Fachbegriffe anfallen, die für die wenigsten zum täglichen Leben gehören, haben wir eine Sammlung der häufigsten Fachbegriffe vorgenommen.

Da das Grundbuch bei dem Erwerb einer Immobilie zu den wichtigsten Informationsquellen gehört haben wir dies hier direkt für Sie erläutert.

Welche Informationen bekomme ich aus dem Grundbuch?

Das Grundbuch wir vom Grundbuchamt geführt und beinhaltet eine Sammlung von Grundbuchblättern. Es besteht für die rechtsgeschäftliche Begründung und Veränderung von Rechten ein Zwang zur Eintragung in das Grundbuch. Der Grundbuchauszug wird vom Grundbuchamt angefertigt und enthält alle das Grundstück betreffenden Eintragungen. Es ist wie folgt aufgebaut: 1. Aufschrift, 2. das Bestandsverzeichnis und 3. die verschiedenen Abteilungen. Es gibt drei Abteilungen im Grundbuch, Abteilung I die Eigentümer, Abteilung II die Lasten und Beschränkungen und Abteilung III Grundpfandrecht - Hypothek - Grundschuld - Rentenschuld. Jeder mit einem Berechtigten Interesse darf das Grundbuch einsehen. 

 

...falls Sie noch weitere Fragen zu einem Begriff haben oder gerne etwas anderes wissen möchten, melden Sie sich bitte bei uns!

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