Was ist eine Reallast?

Die Reallast ist die Belastung des Grundstücks in der Weise, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind ( § 1105 I BGB ). Die Leistung kann als Geldleistung oder Naturalleistung erfolgen. In der Regel haftet der Eigentümer persönlich für die während der Dauer seines Eigentums fällig werdenden Leistungen. Es gibt zwei unterschiedliche Formen der Reallast.

  • Subjektiv – dingliche Reallast ( § 1110 BGB )
  • Subjektiv – persönliche Reallast ( § 1111 BGB )